August 2025
Neuauflage Bauprojekt Deponie:
klarer, verständlicher
Das Bauprojekt für die Deponie Engelprächtigen wird zwischen 18. August 2025 und 8. September 2025 nochmals öffentlich aufgelegt – dies, nachdem alle Vorgaben der kantonalen Dienststellen erfüllt sind. Die Engelprächtigen AG wäre nur verpflichtet gewesen, die vom Kanton verlangten Nachreichungen neu aufzulegen. Im Interesse der Verständlichkeit hat sich die Engelprächtigen AG in Absprache mit dem Gemeinderat entschieden, das gesamte Projekt neu aufzulegen. Nicht betroffen davon ist die Teilzonenplanänderung.
Die Engelprächtigen AG als Initiantin der gleichnamigen Deponie legt grossen Wert auf ein korrektes, transparentes und verständliches Verfahren. Dazu gehört das faire Einvernehmen mit der Bevölkerung sowie den kommunalen und kantonalen Behörden.
Koordiniertes Verfahren
Für die Realisierung von Deponien im Kanton Luzern kommt gemäss Planungs- und Baugesetz das sogenannte koordinierte Verfahren zur Anwendung. Es umfasst zwei Geschäfte:
• Vorlage 1: Zonenplanänderung, in der Kompetenz der Stimmberechtigten.
• Vorlage 2: Bauprojekt, in der Kompetenz des Gemeinderats.
Da es sich um ein koordiniertes Verfahren handelt, wird der Luzerner Regierungsrat den Bewilligungsentscheid am Schluss des Prozesses über das Gesamtprojekt mit beiden Vorlagen fällen.
Bauprojekt: Warum Neuauflage?
Im Rahmen der kantonalen Überprüfung des Bauprojekts, insbesondere des Umweltverträglichkeitsberichts, haben die kantonalen Dienststellen Präzisierungen bei den Themen Bachöffnung, Waldabstand, Bodenbeanspruchung und Grundwasser verlangt. Zu letzterem musste, nach den dreimonatigen 1:1-Messungen, der abschliessende von den kantonalen Dienststellen koordinierte Bericht abgewartet werden.
Aufgrund der Details und der Komplexität hat sich die Engelprächtigen AG entschieden, das Bauprojekt neu aufzulegen. Die Alternative wäre die Auflage von Nachreichungen mit fachspezifischen Details gewesen. «Das hätte zu Fragen, Unklarheiten und Verwirrung geführt, deshalb haben wir uns für den klaren Weg der Neuauflage entschieden», sagt dazu Kurt Kumschick als Geschäftsführer der Engelprächtigen AG. Die bisherigen Einsprecher wurden durch die Gemeinde schriftlich und im persönlichen Gespräch durch die Engelprächtigen AG informiert.
Auflage während 20 Tagen
Die Engelprächtigen AG hat somit im Interesse der Verständlichkeit das bisherige Baugesuch vollumfänglich zurückgezogen und die Gemeinde hat jetzt das Projekt neu aufgelegt. Das heisst: Das Bauprojekt liegt vom 18. August 2025 bis zum 8. September 2025 öffentlich auf. Die Pläne und Berichte sind auf der Gemeindekanzlei Ufhusen oder auf der Website
www.ufhusen.ch einsehbar.
Zonenplanänderung: Nicht betroffen
Unangetastet von dieser Neuauflage des Bauprojekts bleibt das planungsrechtliche Verfahren (erwähnte Vorlage 1). Die entsprechenden Pläne haben die Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen und den Gemeinderat bereits bestanden. Das Geschäft der Teilzonenplanänderung ist abstimmungsreif und hätte bereits an die Urne gebracht werden können. Im Sinne der Einheit der Materie will der Gemeinderat Ufhusen, die Gewissheit, dass beide Geschäfte abstimmungs- beziehungsweise bewilligungsreif sind. Oder anders gesagt: Bei der bevorstehenden Abstimmung über die Teilzonenplanänderung ist das Bauprojekt (erwähnte Vorlage 2) bewilligungsreif.