August 2025

Neuauflage Bauprojekt Deponie: 
klarer, ver­ständ­li­cher

Das Bauprojekt für die Deponie Engel­präch­ti­gen wird zwi­schen 18. August 2025 und 8. September 2025 noch­mals öffen­tlich auf­ge­legt – dies, nach­dem alle Vor­ga­ben der kan­to­na­len Dienst­stel­len erfüllt sind. Die Engel­präch­ti­gen AG wäre nur ver­pflich­tet gewe­sen, die vom Kan­ton ver­lang­ten Nach­rei­chun­gen neu auf­zu­le­gen. Im Inte­resse der Ver­ständ­lich­keit hat sich die Engelprächtigen AG in Absprache mit dem Gemein­de­rat ent­schie­den, das gesamte Projekt neu auf­zu­le­gen. Nicht betrof­fen davon ist die Teil­zo­nen­plan­ände­rung.

Die Engelprächtigen AG als Initiantin der gleichnamigen Deponie legt grossen Wert auf ein korrektes, transparentes und verständliches Verfahren. Dazu gehört das faire Einvernehmen mit der Bevölkerung sowie den kommunalen und kantonalen Behörden.  

Koordiniertes Verfahren

Für die Realisierung von Deponien im Kanton Luzern kommt gemäss Pla­nungs- und Bau­ge­setz das soge­nannte koor­di­nierte Ver­fah­ren zur Anwen­dung. Es umfasst zwei Geschäfte: 
•  Vorlage 1: Zonen­plan­ände­rung, in der Kompe­tenz der Stimm­be­rech­tig­ten.
•  Vorlage 2: Bauprojekt, in der Kompetenz des Gemein­de­rats.
Da es sich um ein koordiniertes Verfahren handelt, wird der Luzerner Regierungsrat den Bewilligungsentscheid am Schluss des Prozesses über das Gesamtprojekt mit beiden Vorlagen fällen. 

Bauprojekt: Warum Neuauflage?

Im Rahmen der kantonalen Überprüfung des Bauprojekts, insbesondere des Umweltverträglichkeitsberichts, haben die kantonalen Dienststellen Präzisierungen bei den Themen Bachöffnung, Waldabstand, Bodenbeanspruchung und Grundwasser verlangt. Zu letzterem musste, nach den dreimonatigen 1:1-Messungen, der abschliessende von den kantonalen Dienststellen koordinierte Bericht abgewartet werden. 

Aufgrund der Details und der Komplexität hat sich die Engelprächtigen AG entschieden, das Bauprojekt neu aufzulegen. Die Alternative wäre die Auflage von Nachreichungen mit fachspezifischen Details gewesen. «Das hätte zu Fragen, Unklarheiten und Verwirrung geführt, deshalb haben wir uns für den klaren Weg der Neuauflage entschieden», sagt dazu Kurt Kumschick als Geschäftsführer der Engelprächtigen AG. Die bisherigen Einsprecher wurden durch die Gemeinde schriftlich und im persönlichen Gespräch durch die Engelprächtigen AG informiert. 

Auflage während 20 Tagen

Die Engelprächtigen AG hat somit im Interesse der Ver­ständ­lich­keit das bis­herige Bau­ge­such voll­um­fäng­lich zurück­ge­zo­gen und die Gemeinde hat jetzt das Projekt neu auf­ge­legt. Das heisst: Das Bau­pro­jekt liegt vom 18. August 2025 bis zum 8. September 2025 öffent­lich auf. Die Pläne und Berichte sind auf der Gemein­de­kanz­lei Ufhusen oder auf der Website www.ufhusen.ch einsehbar. 

Zonenplanänderung: Nicht betroffen

Unangetastet von dieser Neuauflage des Bauprojekts bleibt das planungsrechtliche Verfahren (erwähnte Vorlage 1). Die ent­spre­chen­den Pläne haben die Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen und den Gemeinderat bereits bestanden. Das Geschäft der Teilzonenplanänderung ist abstimmungsreif und hätte bereits an die Urne gebracht werden können. Im Sinne der Einheit der Materie will der Gemeinderat Ufhusen, die Gewissheit, dass beide Geschäfte abstimmungs- beziehungsweise bewilligungsreif sind. Oder anders gesagt: Bei der bevorstehenden Abstimmung über die Teilzonenplanänderung ist das Bauprojekt (erwähnte Vorlage 2) bewilligungsreif. 


 
Engelprächtigen AG
6153 Ufhusen
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