Gemeinderat Ufhusen | Engelprächtigen AG
Auflage Deponiepläne Ufhusen
ab 15. April 2024
Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung Deponie Engelprächtigen wird vom 15. April 2024 bis 15. Mai 2024 durchgeführt. Am Montag, 22. April 2024 organisiert die Gemeinde mit der Engelprächtigen AG eine öffentliche Orientierungsversammlung.
In der Geländekammer Engelprächtigen wurde im 19. Jahrhundert Kohle abgebaut. Wenn es nach den Zielen des Gemeinderates und den Plänen der Engelprächtigen AG geht, soll hier in den nächsten 24 Jahren eine Deponie für gutes A- und B-Material entstehen.
Der nächste Schritt
Kürzlich hat das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement die Eingaben für die Teilzonenplanänderung genehmigt. Inzwischen ist das Geschäft wieder auf dem Tisch des Gemeinderats gelandet. Der Gemeinderat hat die Teilzonenplanänderung genau geprüft, beraten und zuhanden der öffentlichen Auflage genehmigt. Sie findet zwischen 15. April 2024 und 14. Mai 2024 statt. Während dieser Zeit sind die Pläne der Teilzonenplanänderung auf der Gemeindeverwaltung Ufhusen sowie auf der Website der Gemeinde
www.ufhusen.ch einsehbar. Einspracheberechtigte können während dieser Frist von ihrem Recht Gebrauch machen.
Öffentlicher Infoabend
Der Gemeinderat wird zusammen mit der Engelprächtigen AG eine Informationsveranstaltung durchführen: Am Montag, 22. April 2024, 19.30 Uhr, in der Fridli Buecher-Halle. Alle interessierten sind herzlich willkommen. Es ist dies eine gute Möglichkeit, um sich aus erster Hand über das Projekt zu informieren und Fragen zu stellen.
Box 1
Das Projekt
Die Engelprächtigen AG hat sich zum Ziel gesetzt, zwischen Huttwil und Zell eine Deponie des Typs A und B nach geltender Abfallverordnung VVEA zur Ablagerung von zugelassenen Materialien zu errichten und zu betreiben. Im Rahmen des Vorprojektes werden bis zu 1,2 Mio. m³ Material über die geplante Fläche von ca. 17 ha (170'000 m²) abgelagert. Basierend auf der Bedarfsanalyse wird jährlich mit einem Deponievolumen von ca. 50'000 m³ gerechnet. Die Betriebsdauer der Deponie ist auf 24 Jahre festgelegt.