Häufige Fragen


1. Warum brauchen wir überhaupt Deponien?

Bauen ohne Entsorgung von Materialien ist gar nicht möglich. Ob ein Einfamilienhaus, ein Gewerbebetrieb, ein Schulhaus – wo gebaut wird, fallen Materialien an, die sachgerecht entsorgt werden müssen. Jede Person hat jährlich rund 4 Kubik­meter Kiesbedarf und verursacht etwa 0.5 Kubikmeter Inertstoff (Material Typ B) als Bauabfall. 

2. Wie gross ist die Deponie Engelprächtigen?

  • Die Deponie Engelprächtigen Ufhusen LU umfasst eine Fläche von 170'000 Quadratmetern.

  • In den nächsten 24 Jahren soll 1,2 Millionen Kubikmeter Material in Etappen deponiert werden; pro Jahr rund 50'000 Kubikmeter.

  • Die Betriebsdauer beträgt 24 Jahre. Dank des etappenweisen Vorgehens wird jeweils nur eine kleine Fläche der Deponie offengehalten. Detaillierte Infos über die einzelne Etappen der Bauphase: www.engelpraechtigen.ch – Film „Was wollen wir?"

  • Auf Wunsch wird westseitig während der Bauphase ein temporärer Sichtschutzwall erstellt, der die Einsicht praktisch verunmöglicht und die Anwohnerschaft vor lärmigen Immissionen schützt.

  • Der Gemeinderat und die beiden Grundstückbesitzer stehen hinter dem Projekt.

3. Warum wird diese Deponie ausgerechnet in Ufhusen geplant?

Weil regionale Deponien Sinn machen! Dadurch werden lange Transportwege verhindert. Das ist ökologisch richtig, entspricht der Planung des Kantons und dem Umweltbewusstsein der Bevölkerung. Dazu kommt die jahrhundertealte Tradition dieses Standorts. Von 1917 bis 1929 wurde auf Engelprächtigen Schieferkohle, zwischen 1940 und 1946 Braunkohle abgebaut.

4. Welche Materialien sollen in der Deponie Engelprächtigen abgebaut werden?

Das Deponiewesen und die zulässigen Materialien sind in der Schweiz sehr genau geregelt. Bei der Engelprächtigen handelt sich um eine Deponie des Typus A und B.

  • Materialien Typus A (unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial): Boden- und Aushubmaterial, das nicht verwertet oder für Rekultivierungen verwendet werden kann.
  • Materialien Typus B (wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial): mineralische Bauabfälle wie Bauschutt, Mischabbruchmaterial, Glas, Keramik und weitere mineralische Bauabfälle, die mehr als zu 95 Prozent aus Gestein ähnlichen Bestandteilen bestehen.

Die Herkunft ist deklariert und für jeden Lastwagen muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Wichtig: Mit Güsel (Kehricht) hat die Deponie Engelprächtigen nichts zu tun; das wäre gesetzeswidrig!

5. Wie wird die Kontrolle des angelieferten Materials sichergestellt?

Die kantonale Betriebsbewilligung verlangt, dass nur ausgebildetes Personal arbeitet. In der Betriebsbewilligung sind periodische Kontrollen und Prüfungen in technischer und umweltrelevanter Hinsicht festgehalten. Die Abläufe sind klar geregelt:

  1. Für abzugebendes Material muss via EGI-Gesuch (Entsorgungsgenehmigung via Internet) eine kantonale Bewilligung mit Angabe der Herkunft des Materials eingeholt und erteilt werden und letztlich auch vorliegen.
  2. Jeder Lastwagen wird gewogen und von jedem Lastwagen und dessen Ladung wird ein Foto gemacht, das mit dem Lieferschein abgelegt wird.
  3. Durch das Kippen in der Deponie wird die Ladung entmischt, was erneut eine optische, farbliche und geruchliche  Beurteilung erlaubt.
  4. Bei allfälligen verdächtigen Materialien wird dieses separat gelagert, eine Probe genommen und mit Bauplastik abgedeckt, bis die Laboranalyse vorliegt.
  5. Falls die Laboranalyse einen negativen Befund ergibt, muss das Material durch den Lieferanten wieder fachgerecht abgeholt werden

6. Ist mit Mehrverkehr zu rechnen?

Die Erschliessung führt weder durch Dörfer noch durch Quartiere. Die Lage an der Kantonsstrasse zwischen Huttwil und Zell ist so ideal, wie man sich das für eine Deponie nur wünschen kann. Im Interesse von möglichst wenig Fahrten werden die 40-Tonnen-Lastwagen je mit 15 bis 16 Kubikmeter Material geladen. Es ist täglich im Durchschnitt mit je 19 Zu- und Wegfahrten zu rechnen. Das wird auf der Kantonsstrasse mit täglich 6‘500 bis 7‘000 Fahrten kaum spürbar sein. Die total 38 Fahrten entsprechen nur gerade rund 0,6% Mehrverkehr.

Wichtig: für das Dorf Ufhusen gibt es keinen Mehrverkehr.

7. Sind Lärm- und Stauimmissionen zu befürchten?

Die Baumaschinen entsprechen der neusten Technik und erfüllen somit alle umweltrelevanten Anforderungen. Staubentwicklungen werden falls nötig mit Wasser oder speziellem Bindemittel eingedämmt.

8. Profitierten die Gemeinde und ihre Bevölkerung von der Deponie?

Insgesamt beträgt der gemeinwirtschaftliche Ertrag für die Gemeinde 6.6 Millionen Franken. Dieser setzt sich wiefolgt zusammen:

  • Rund 3.9 Millionen Franken als Entschädigung der Engelprächtigen AG an die Gemeinde. Dieser Betrag basiert auf der zwischen dem Gemeinderat und der Betreibergesellschaft ausgehandelten Entschädigung von CHF 1.60 pro Kubikmeter Typ A-Material und von CHF 3.30 pro Kubikmeter Typ B-Material. Dieser Ansatz entspricht den Entschädigungen vergleichbarer Deponien.
  • Rund 2.7 Millionen Franken ergeben sich aus Steuererträgen der Landeigentümerschaften, der Betreibergesellschaft Engelprächtigen AG mit Sitz in Ufhusen und den ortsansässigen Mitarbeitenden.
  • Die Engelprächtigen AG hat ihren Sitz in Ufhusen und zahlt als Unternehmen Steuern.
  • Es entstehen vor Ort zwei bis drei neue Arbeitsplätze.

9. Wird das Landschaftsbild verändert?

Aufgewertet! Die im 19. Jahrhundert durch den Kohlenabbau veränderte Topografie wird in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Denn das Gelände ist seither nie aufgefüllt worden. Es ist die Chance unserer Generation, diese Landschaft in der schönen Umgebung von Ufhusen mit der Rückführung in den ursprünglichen Zustand aufzuwerten.

10. Müssen wir Angst um die Wasserqualität haben?

  • Nein, weil die Deponie NICHT im Einzugsgebiet genutzter Trinkwasserfassungen liegt.
  • Material des Typus B wird ausserhalb der möglichen Grundwasserschutzbereich Au gelagert.
  • Sickerwasser wird in den nahegelegenen Bach oder die Kanalisation abgeleitet.

11. Wird die Landwirtschaft beeinträchtigt?

Im Gegenteil. Die Landwirtschaft hat sehr hohes Interesse an Fruchtfolgeflächen. Mit dieser Deponie kann durch die Auffüllung der Fruchtfolgeflächenanteil um 18 Prozent auf insgesamt 10 Hektaren erhöht werden. Es liegt auch im Interesse der Bäuerinnen und Bauern, dass die heute schlechte Entwässerung des landwirtschaftlich genutzten Lands verbessert wird. Der angestrebte Bodenaufbau wird eine deutlich bessere und produktivere Bewirtschaftung, auch dank den sanften Neigungen im Gelände, erlauben.

12. Erhöht diese Nutzung, einmal mehr, den Druck auf unsere Umwelt?

Nein, das Projekt ist ökologisch, fördert Fauna, Flora und Artenvielfalt:

  • Biodiversitätsförderflächen entstehen bei steilen Böschungen und entlang des Hangfusses.
  • In den Steilböschungen werden ökologisch wertvolle Wiesen und Weiden angelegt.
  • Östlich des Deponiekörpers wird der Bach ausgedolt, revitalisiert und Teil eines regionales Vernetzungselement für Flora und Fauna.
  • Als Ersatz für das Quellbächlein im Ried wird im Norden das Rinnsal wieder geöffnet und vernetzt. Das Naturschutzgebiet Chöli wird mit dem Hochstaudenried aufgewertet.
  • Feuchtwiesen entstehen entlang des Bachs und des Rinnsals in der Ebene. Im Streuflächenbereich sind ein grösseres Stillgewässer, kleine Tümpel und Flutmulden zentral.
  • Baumalleen und extensive Weiden.

13. Was sagt der Kanton Luzern?

Der Kanton Luzern war dem Projekt gegenüber von Anfang an positiv eingestellt. Denn im kantonalen Richtplan sind sogenannte Vorranggebiete abgebildet, wo Deponien aufgrund von Ausschlusskriterien möglich scheinen. Engelprächtigen ist laut geltender Richtplanung ein solches Vorranggebiet. Was für den Kanton stark ins Gewicht fällt: Die Erschliessung tangiert keinen Siedlungsraum. Das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat das Projekt in den letzten anderthalb Jahren auf Herz und Nieren geprüft. Schliesslich hat es die (hohe) Hürde der Vorprüfung genommen.

14. Wer steht eigentlich hinter der Engelprächtigen AG

Regional bestens verankerte Unternehmungen: ARAG Bau AG (Hasle), Benerz AG (Buttisholz) Pirol AG Kiesaggregate (Ufhusen). Die Unternehmen und ihre Verantwortlichen kennt man. Aus Verantwortung zur und mit der Region ist ihnen der Dialog mit der Bevölkerung wichtig.

15. Wie geht es weiter?

  • Die Initianten haben in den letzten Jahren kontinuierlich über das Projekt orientiert.
  • Ein Meilenstein war die erfolgreiche Vorprüfung durch den Kanton.
  • Von Mitte April bis Ende Mai 2024 sind sowohl die Teilzonenplanänderung wie das Bauprojekt öffentlich aufgelegen. In den Sommermonaten führt die Gemeinde die Einspracheverhandlungen.
  • Über die Einzonung des Projekts wird die Bevölkerung von Ufhusen an der Gemeindeversammlung voraussichtlich Ende 2024 entscheiden können.

 
Engelprächtigen AG
6153 Ufhusen
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