FAQ

Häufig gestellte Fragen



Muss der Boden vor der Deponierung belasteter Materialien abgedichtet werden?

Grundsätzlich erfolgt nach Möglichkeit eine natürliche Abdichtung. Gemäss geologischem Bericht kann dies aufgrund der gemachten Untersuchungen vorausgesetzt werden. In jedem Fall werden die Anforderungen aus der VVEA Anhang 2 eingehalten.


Zu welchem Zeitpunkt wird die Gemeinde über die genaue Entschädigung informiert? Zwecks Meinungsbildung bin ich der Ansicht, dass dies möglichst bald öffentlich gemacht werden müsste.

Dies obliegt dem Gemeinderat Ufhusen, in welcher Art und zu welchem Zeitpunkt er über die getroffenen Verhandlungen kommuniziert.


Werden Ufhuser Bürger beim Vergeben von Arbeitsplätzen berücksichtigt oder bringt die Engelprächtigen AG seine eigenen Arbeiter mit? Und weiss man schon, um was für Arbeitsplätze es sich handelt?

Es werden zwei Vollzeitstellen zu besetzen sein. Ein Deponiewart und ein Maschinist. Für beide Stellen gibt es Bewerbungen. Auch Ufhuser Bürger können sich bewerben.


Sind die Sicherheit der Zufahrt von Hüswil bis Einfahrt Deponie (Breite der Strasse) und die Sicherheit der Kleinfahrzeuge und Langsam-Verkehr gewährleistet? Einfahrt kurz nach dem Bahnübergang = Unfallrisiko?

Der Nachweis der verkehrstechnisch einwandfreien Erschliessung (Breite der neuen Zufahrtsstrasse genügt dem Grundbegegnungsfall von 2 LKWs) wird im entsprechenden Verkehrsgutachten bejaht. Das Unfallrisiko wird aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Übersichtlichkeit dank den eingetragenen Sichtdreiecken technisch nicht erhöht.

Im Bauprogramm des Kantons ist der Ausbau der Kantonsstrasse mit Massnahmen für den Radverkehr vorgesehen. Der Ausbau ist zeitlich unbestimmt.


Wie viele Arbeitsplätze werden wirklich für Ufhusen geschaffen?

Mindestens zwei Arbeitsplätze zu 100 %.


Wieviel wird effektiv pro Kubikmeter Abfall bezahlt? 

Die Kommunikation über die getroffenen Entschädigungen obliegt dem Gemeinderat Ufhusen.


Erhält die Gemeinde nach der Eröffnung der Deponie noch den Kantonalen Finanzausgleich?

Diese Frage kann nur durch den Gemeinderat Ufhusen beantwortet werden.


Bringen nur die drei beteiligten Unternehmungen der Engelprächtigen AG Abfall oder ist die Deponie FÜR ALLE UNTERNEHMUNGEN offen?

Die Deponie ist für alle Unternehmen offen.


Sind regionale Kleinunternehmungen wie Landschaftsgärtner und sonstiges Gewerbe des Hinterlandes für die Deponie zugelassen?

Ja, sofern sie die Anforderungen an das Deponiegut Typ A oder B gemäss VVEA Anhang 5 einhalten.


Ist die Anzahl Fahrten nur für den hin-Transport gerechnet?
DIE LASTER-ZÜGE Müssen auch Retour fahren, das würde die doppelte Frequenz, also rund 38 Fahrten, ERGEBEN.

Korrekt – wir sprechen von durchschnittlich 19 LKW-Transporten (38 Fahrten, hin und weg)


Wird der Info Termin im September auf der Gemeinde-Agenda aufgeschaltet und werden andere bereits enthaltene Termine berücksichtigt? (Heute: Konflikt mit Feuerwehr und Frauengemeinschaft)

Wir werden den nächsten Termin wiederum mit der Gemeinde koordinieren, wie dies schon bei der ersten Veranstaltung der Fall war. Dann werden wir wiederum frühzeitig über die entsprechenden Kanäle informieren (Ufhuser Zeitung, Website der Gemeinde und der Engelprächtien AG).


Gibt es noch Bilddokumente aus der Zeit vor dem Kohleabbau, welche erläutern, wie es vorher ausgesehen hat?

Jene Bilder, welche wir recherchiert haben, haben wir z.B. im Film verarbeitet. Ansonsten verweisen wir auf die Infotafeln an der Weggabelung zum Aeschwald am Standort selber, den Bericht in der Heimatkunde des Wiggertals, Karten und Aufnahmen der Landestopografie (Zeitreise Kartenwerke) und dem Bildarchiv der ETHZ.  


Bei einer geplanten Einbaumenge von 1.2 Mio. m3 ist die Transportmenge für Abhumusieren und Rekultivieren noch nicht eingerechnet?

Die Kubaturen von Ober- und Unterboden sind mehrheitlich vor Ort vorhanden und werden entsprechend "intern" transportiert und sind in den entsprechenden Auffüllvolumina nicht enthalten. 


Mit wie vielen m3 wird da gerechnet?

Entsprechend dem bodenkundlichen Gutachten und den Ausführungen im UVB Kapitel 5.7 ist Unterboden in ausreichendem Mass vorhanden. Oberboden muss zugeführt werden, gemäss den Annahmen rund 20 – 25 %, dies entspricht einer Menge von rund 15'000 m3 (fest).


Die Einbaumenge ist als Fest deklariert, auf dem Lastwagen wird es jedoch Lose angeliefert. daher ist doch eher mit mehr als 19 Lasterzügen zu rechnen?

Nein, in den Berechnungen wurden die entsprechenden Faktoren von fest zu lose berücksichtigt.


Wie verhält sich das Verhältnis von Lose zu Fest?

Die Auflockerungsfaktoren sind je nach angeliefertem Material sehr unterschiedlich und können nicht eindeutig beantwortet werden. 

 
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