Grundsatzentscheid:
gar kein asbesthaltiges Material
Oktober 2025
Die Engelprächtigen AG hat den Grundsatzentscheid gefällt, dass in der geplanten Deponie kein asbesthaltiges Material angenommen werden wird. Damit gehen die Initianten auf ein Anliegen der Nachbarschaft und der Einsprecher ein.
Im Gebiet Engelprächtigen, dort wo vor rund 100 Jahren Schieferkohle und Braunkohle abgebaut wurde, ist eine Deponie geplant, die in elf Etappen realisiert werden soll. Der Kanton hat die Bewilligung für die Ablagerung von Materialien der Kategorien Typ A und Typ B in Aussicht gestellt – A und B sind die beiden saubersten und unbedenklichsten Kategorien.
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